Festnahme eines mutmaßlichen Hisbollah-Mitglieds wegen dringenden Tatverdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien
Ausgabejahr2023
Datum13.12.2023
Festnahme eines mutmaßlichen Hisbollah-Mitglieds wegen dringenden Tatverdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (12. Dezember 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2023
den syrischen Staatsangehörigen Ammar A.
durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Rhein-Neckar-Kreis festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig – teilweise als Gehilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) – Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter und Freiheitsberaubung (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 und 9 VStGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) und – als Heranwachsender – gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB, §§ 1, 105 JGG) begangen zu haben.
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime mit brutaler Gewalt gegen Regimekritiker vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Auf Seiten der syrischen Regierung nahmen verschiedene Milizen, darunter die Hisbollah, an den Auseinandersetzungen teil.
Ammar A. war im Zeitraum von 2012 bis 2013 in der syrischen Ortschaft Busra Al Sham Mitglied der örtlichen Hisbollah-Miliz. Im August 2012 drang er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Hisbollah in Busra Al Sham gewaltsam in das Haus von Zivilisten ein und entwendete daraus zahlreiche Gegenstände. Im Anschluss setzte die Gruppe auf Befehl des Beschuldigten das Haus vollständig in Brand. Während des Vorfalls wurden die Bewohner des Hauses körperlich misshandelt; eine Person verstarb aufgrund einer Schussverletzung.
Im April 2013 nahm Ammar A. zusammen mit anderen Hisbollah-Mitgliedern einen Zivilisten in Busra Al Sham fest. Dabei versetzte die Gruppe dem Betroffenen mehrfach Schläge mit Sturmgewehren, bevor sie ihn gemeinsam mit zwei weiteren Gefangenen in einer anderen Stadt an Mitarbeiter des Militärischen Geheimdienstes übergab. Im Beisein des Beschuldigten schlugen die Mitarbeiter des Militärischen Geheimdienstes die drei Opfer mit Stromkabeln. Die Opfer wurden sodann über mehrere Wochen im Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes gefangengehalten. Dort waren sie massiven körperlichen Misshandlungen durch Gefängniswärter ausgesetzt. Überdies waren die Zustände in den Gefängniszellen katastrophal.
Der Beschuldigte wurde heute (13. Dezember 2023) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.